Unser Leistungsangebot reicht von der Energieberatung für Wohngebäude gemäß BAFA-Richtlinie und iSFP-Richtlinie über Energieberatung für Nichtwohngebäude gemäß BAFA-Richtlinie „Kommunen und gemeinnützige Organisationen“ und „Mittelstand“ und Sanierungsfahrpläne (SFP) bis zur Umsetzungsbegleitung für KfW-Maßnahmen (KfW-Programmnr. 431, Förderhöhe 50% der Honorarkosten bis max. EUR 4.000,-) und der detaillierten Berechnung von Wärmebrücken und Bauteilen mit Taupunktanalyse (Bewertung Schimmelrisiko).
