Energieberatung für Wohngebäude gemäß BAFA-Richtlinie „Vor-Ort-Beratung“ und iSFP-Richtlinie mit einer Förderhöhe (Bundeszuschuss) von 80% der Kosten, jedoch max. EUR 1.300,- bei Gebäuden mit 1-2 Wohneinheiten und max. 1.700.- bei mehr als 2 WE..

Energieberatung für Nichtwohngebäude gemäß BAFA-Richtlinie „Kommunen und gemeinnützige Organisationen“ und „Mittelstand“ mit einer Förderhöhe (Bundeszuschuss) von 80% der Kosten, jedoch max. EUR 15.000,-.

Sanierungsfahrpläne (iSFP) nach Baden-Württembergischen Landesrecht als Erfüllungsoptionen für das EWärmeG (SFP-VO). Die iSFP nach den BAFA-Richtlinien (EBK-RL/iSFP) sind als Erfüllungsoption des EWärmeG des Landes BW zugelassen und werden hochdotiert gefördert (s.o.).

Neubauberatung für Nichtwohngebäude: KfW-Effizienzhausstandards NWG 70 und 55 sind mit geringen Mehrkosten umsetzbar, werden hoch gefördert und erwirtschaften schnell die geringen Mehrkosten.

Initialberatungen für die Agentur für Klimaschutz im Landkreis Tübingen.

– Energieeffizient Bauen und Sanieren für Effizienzhäuser und Einzelmaßnahmen (KfW-Programmnr. 153, 430, 431)
– Energieeffizient Bauen und Sanieren – Nichtwohngebäude (KfW-Programmnr. 217, 219/220, 276)
– Energieberatung Kommunal (und Gemeinnützige Org.)
– Vor-Ort-Beratung (BAFA)

Umsetzung von energetischen Sanierungskonzepten im Rahmen der BEG (vormals KfW-Maßnahmen (KfW-Programmnr. 150/151/152 und 430).

Umsetzungsbegleitung für BEG-Maßnahmen (vorm. KfW-Programmnr. 431, Förderhöhe 50% der Honorarkosten bis max. EUR 5.000,-).
Detaillierte Berechnung von Wärmebrücken und Bauteilen mit Taupunktanalyse (Bewertung Schimmelrisiko).