Viele Vogel- und Fledermausarten leben als sogenannte Kulturfolger in den Städten. Sie benutzen seit Jahrhunderten unsere Gebäude als „Ersatzfelsen“ zum Leben und Brüten. Werden im Zuge der energetischen Sanierung Fassaden und Dächer gedämmt und kleine Hohlräume, Mauerspalten und Ritzen verschlossen, ist das gut für den Klimaschutz, jedoch verlieren diese Vögel und Fledermäuse ihre Lebensstätten. Denn viele Gebäude bewohnende Arten benutzen jedes Jahr dieselben Nester oder Quartiere. Oft sind bei einer Gebäudesanierung nicht nur einzelne Tiere betroffen, sondern ganze Kolonien.

Was viele Bauherren nicht wissen: Sie sind verpflichtet, die Lebensstätten der Tiere zu erhalten, denn wild lebende Vögel und Fledermäuse sind durch das Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt (BNatSchG § 44).

Deshalb sollte schon vor Baubeginn ein Gutachter prüfen, ob es Vogelnester oder Fledermausquartiere am Gebäude gibt. Dann lassen sich die Schutzmaßnahmen rechtzeitig einplanen

Gebäudemodernisierungen bieten viele Chancen, um gezielt etwas für den Artenschutz zu tun: Wer ein Haus saniert, kann bestehende Nester und Fledermausquartiere mit einfachen Mitteln erhalten. Gegebenenfalls lassen sie sich ersetzen, oder man nutzt sogar die Gelegenheit, zusätzliche Wohnungen für Spatz und Co. zu schaffen. Das Gerüst am Haus steht ohnehin und die Handwerker sind vor Ort – da lassen sich Nistkästen, Niststeine oder Quartiere oft ohne großen Aufwand an der Fassade anbringen oder in die Dämmung integrieren

 Quelle: BUND Landesverband Niedersachsen

http://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__44.html

https://www.radolfzell.de/bausteine.net/f/13514/BUND_Artenschutz_bei_Gebaeudesanierungen.pdf?fd=2